· Fachbeitrag · Finanzierung
Die Bank kündigt Ihren Kredit - was nun?
von Martin Dieter Herke, Eltville
| Die durchschnittliche Eigenkapitalquote deutscher Autohäuser und Kfz-Betriebe betrug 2011 rund 17,4 Prozent. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Betriebe über 82 Prozent Fremdkapital benötigen. Angesichts dieser Ausgangslage bedroht eine Kündigung des Kontokorrentkredits die Existenz der meisten Betriebe. Der folgende Beitrag beantwortet daher die Fragen: Wann darf die Bank kündigen und was sollte der Kreditnehmer dann tun? |
Kündigungsregeln für Kontokorrentkredite
Ihre erste Frage als Kreditnehmer muss lauten: Darf die Bank gerade jetzt kündigen? In den AGB der Banken finden sich dafür folgende Regeln für die ordentliche und die Kündigung aus wichtigem Grund:
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Ordentliche Kündigung Soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen und weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, können sowohl der Kunde als auch die Sparkasse die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Kündigt die Sparkasse, so wird sie den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rechnung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen. Kündigung aus wichtigem Grund Ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen können sowohl der Kunde als auch die Sparkasse die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsverbindung nicht zugemutet werden kann. …. |
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