· Fachbeitrag · Geldwäsche
Geldwäscheprävention: So sichern Sie Ihr Autohaus wirksam ab - Teil I
von Daniela Stränger, Geldwäsche & Compliance Partner UG (haftungsbeschränkt), Moers
| „Geldwäscheprävention“ ist in Autohäusern ein eher ungeliebtes Thema. Es gehört nicht zum Kerngeschäft und ist mit hohem Aufwand bei Verkäufen an Barzahler verbunden. Wer seinen Pflichten dabei jedoch nicht nachkommt, riskiert Geldbußen und den Verlust der Ware. Lesen Sie, was das Gesetz von Ihnen verlangt und wie Sie diese Pflichten in Ihrem Autohaus erfüllen. In dieser Ausgabe erfahren Sie, wann Sie einen Geldwäschebeauftragten in Ihrem Unternehmen brauchen, wie Sie den Richtigen in Ihrer Belegschaft finden, ihn installieren und seine Stellung absichern. |
Autohäuser als missbrauchsgefährdete Unternehmen
Das Geldwäschegesetz (Gesetz zum Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten; GwG) dient der Verhinderung des Missbrauchs von Unternehmen für Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Auch Ihr Autohaus oder Kfz-Betrieb zählt zum Kreis der missbrauchsgefährdeten Unternehmen (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG), weil Sie es typischerweise wegen Ihrer Produkte mit Barbeträgen über 15.000 Euro zu tun haben.
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„(1) Verpflichtete im Sinne dieses Gesetzes sind, soweit sie in Ausübung ihres Geschäfts oder Berufs handeln, … …13. Personen, die gewerblich mit Gütern handeln.“ |
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