· Nachricht · Geldwäscheprävention
Geldwäschetatbestand: Bundesrat stimmt Erweiterung zu
| Der bisherige Tatbestand der Geldwäsche ( § 261 StGB ) soll deutlich erweitert werden. Nach dem „Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“, dem der Bundesrat am 05.03. zugestimmt hat, soll es nur noch entscheidend sein, dass es Täter in Kauf nehmen, dass das Geld aus einer Straftat herrührt bzw. dass sie einen illegal beschafften Vermögenswert verbergen oder verschleiern. Ein besonderer Bezug zur organisierten oder schweren Kriminalität ist dagegen nicht erforderlich. |
Auch das strafprozessuale Verfahren soll angepasst werden: Eingriffsbefugnisse (z. B. Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung) werden erweitert. Dasselbe gilt für die selbstständige Einziehung (§ 76a StGB), mit der Taterträge abgeschöpft werden können.
Weiterführende Hinweise
- Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche"“, asr.iww.de → Abruf-Nr. 221074
- Beitrag „So schützen Sie Ihr Autohaus vor Geldwäsche und Betrug mit gefälschten Ausweisdokumenten“, ASR 12/2019, Seite 18 → Abruf-Nr. 45835117