· Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung
Rückwirkende Versicherungspflicht - Arbeitgeber haftet mit
| Wird ein Minijob rückwirkend lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, weil sich über einen längeren Zeitraum auf dem Arbeitszeitkonto mehr als 180 Arbeitsstunden angesammelt haben, haftet der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer. Er muss den Schaden zur Hälfte mittragen, der dadurch entsteht, dass der Arbeitnehmer Sozialversicherungs- bzw. Steuerabzugsbeträge nachzahlen muss. Das hat das LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 9.3.2012, Az. 6 Sa 608/11 ; Abruf-Nr. 121529 ) klargestellt. |
Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 5 | ID 33793620