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  • 25.04.2016 · Fachbeitrag · GmbH

    BFH missbilligt Arbeitszeitkonto für GGf einer GmbH

    | Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers ist es nicht vereinbar, dass er durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zugunsten später zu vergütender Freizeit verzichtet. Das hat der BFH entschieden. |