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  • · Nachricht · GmbH

    OLG Köln: Die Handelsregisteranmeldung eines neuen Geschäftsführers ist auch ohne Angabe seiner Wohnanschrift möglich

    | Ein neuer GmbH-Geschäftsführer muss nicht bei der Eintragung in das Handelsregister seine private Wohnanschrift angeben. Denn einzutragen ist der Wohnort, nicht aber die Wohnanschrift. Die Erreichbarkeit des Geschäftsführers wird ausreichend durch die Angabe der Geschäftsanschrift der Gesellschaft sichergestellt. Zu diesem Schluss gelangt das OLG Köln (Beschluss vom 09.01.2025, Az. I-4 Wx 19/24, Abruf-Nr. 246867 ). |

    Quelle: ID 50338780