· Fachbeitrag · Gruppenunfallversicherung
Wann sind die Prämien für die Gruppenunfallversicherung als Betriebsausgaben abzugsfähig?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Ein ASR-Leser fragt: Lässt sich die Versicherungsprämie für eine Gruppenunfallversicherung auch dann voll als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie auch den Unternehmensinhaber und seine Familie umfasst? Oder ist hier aufzuteilen? Und wenn ja: wie? |
Grundsatz: Versicherungsprämie ist aufzuteilen
Eine Unfallversicherung deckt höchstpersönliche Rechte ab und ist deshalb privat veranlasst. Ein Betriebsausgabenabzug ergibt sich also nicht. Das gilt sowohl für den Inhaber als auch für seine Familienangehörigen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn eine Unfallversicherung für Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Weil die Versicherung nun durch die Absicherung der Beschäftigten betrieblich veranlasst ist, sind die Versicherungsprämien als Betriebsausgaben abzugsfähig. Das gilt sowohl, wenn die Versicherung ausschließlich gegen betriebliche Unfälle schützt, als auch, falls sie zugleich oder ausschließlich Privatunfälle der Arbeitnehmer abdeckt.
Wichtig | Schließt ein Autohausinhaber eine Unfallversicherung für einen Familienangehörigen ab, der zugleich Arbeitnehmer des Autohauses ist, berechtigt auch diese Versicherungsprämie zum Betriebsausgabenabzug.
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