· Fachbeitrag · Händlerverträge/Servicepartner-Verträge
Wichtige Fristen bei Vertragsbeendigung kennen und Ansprüche rechtzeitig geltend machen!
von Rechtsanwalt Dominik Penners, Osborne Clarke, München
| Die Kündigung eines Händler- bzw. Servicepartner-Vertrags durch den Hersteller/Importeur löst in den meisten Betrieben in erster Linie Wut, Enttäuschung und Existenzängste aus. Darüber sollte aber nicht vergessen werden, dass durch die Kündigung auch Ansprüche gegenüber dem Hersteller/Importeur entstehen (können): Ansprüche auf die Rücknahme von Fahrzeugen und Ersatzteilen, auf Ausgleich sowie auf Erstattung von Investitionen. Damit diese Ihnen nicht „durch die Lappen gehen“, müssen Sie die Ansprüche innerhalb bestimmter Fristen geltend machen. |
Rücknahme von Fahrzeugen und Ersatzteilen
Als Händler bzw. Servicepartner haben Sie nach ordentlicher Kündigung des Händler- oder Servicepartner-Vertrags durch den Hersteller/Importeur in der Regel einen Anspruch auf die Rücknahme von Fahrzeugen und Ersatzteilen zum Einkaufspreis. Begrenzt wird dieser Anspruch im Fall übermäßiger Bestellungen aufgrund von Fehldispositionen.
Oft finden sich hierzu in den Verträgen entsprechende Klauseln, auch bezüglich der einzuhaltenden Fristen. Dabei gelten folgende von der Rechtsprechung entwickelte Regeln:
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