Fachbeitrag · Haftung/Werkstattrecht
So haftet Ihr Kunde bei der Beschädigung eines Vorführ-, Mobilitäts- oder Mietwagens
von Rechtsanwältin Nicole Vater, Regensburg
| Sie kennen die unangenehme Situation: Ihr (Werkstatt-)Kunde hat von Ihnen einen Vorführ-, Mobilitäts- oder Mietwagen erhalten und bringt ihn beschädigt zurück. Ist er schuld am Schaden, stellt sich die Frage nach der Haftung. Haftet Ihr Kunde oder bleiben Sie auf dem Schaden sitzen? Besteht eine Vollkasko? Muss die den Schaden tragen? Kann die sich ihr Geld vom Kunden zurückholen? Lesen Sie nachfolgend die Antworten. |
Der Kunde muss den Schaden ersetzen
Wer ein fremdes Fahrzeug fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt, muss den Schaden ersetzen. Das gilt auch für Vorführ-, Mobilitäts- oder Mietwagen. Allerdings gelten folgende Besonderheiten:
- Bei einem Vorführwagen darf Ihr Kunde darauf vertrauen, dass das Fahrzeug vollkaskoversichert ist. Ist das nicht der Fall, kann er von Ihnen als Autohaus verlangen, so gestellt zu werden, als wäre das Fahrzeug entsprechend versichert. Ausschließen können Sie das nur, wenn Sie den Kunden vor der Fahrzeugübernahme explizit auf das Fehlen der Vollkaskoversicherung hinweisen (BGH, Urteil vom 07.06.1972, Az. VIII ZR 35/71).
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