· Fachbeitrag · Insolvenz/Haftung
Autohaus-GmbH-Geschäftsführer aufgepasst: Pflichten bei Insolvenzreife und Folgen bei Verstoß
von Rechtsanwalt Dominik Gräf, Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mainz
| Die Zahl der Insolvenzen von Kapitalgesellschaften ist in den vergangenen Monaten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erheblich gestiegen. Auch für das Jahr 2023 rechnen Experten mit weiterhin steigenden Zahlen. Ursache: Die konjunkturelle Gesamtlage, insbesondere die steigenden Preise bei Energie, Löhnen und Kreditzinsen. Auch die Autohaus-GmbH sind betroffen. ASR zeigt, was Geschäftsführer zur Insolvenzreife wissen und im Falle eines Falles veranlassen müssen. |
Pflichten des GmbH-Geschäftsführers in der Krise
Der Geschäftsführer einer Autohaus-GmbH ist verpflichtet, die wirtschaftliche Situation des Autohauses ständig im Auge zu behalten. Diese sog. Selbstprüfungspflicht dient dazu, Krisen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Denn gerät die Autohaus-GmbH wirtschaftlich in die Krise, ist der Geschäftsführer besonders gefordert.
Prüfung der möglichen Insolvenz erforderlich
Stellt der Geschäftsführer bei der Überwachung Anzeichen für eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Autohaus-GmbH fest, ist er zunächst verpflichtet, das zu prüfen. Fehlen ihm dazu die notwendigen Kenntnisse, muss er einen externen Sachverständigen mit der Überprüfung einer möglichen Insolvenz der Autohaus-GmbH beauftragen.
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