· Fachbeitrag · Internet
Verbraucherstreitbeilegung: So erfüllen Kfz-Betriebe die neuen Informationspflichten
von Rechtsanwalt Patrick Kaiser, LL.M., ZDK, Bonn
| Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und der Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) werden neue Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung eingeführt. Diese sollen Streitigkeiten aus nationalen und grenzüberschreitenden Verbraucherverträgen effizient, schnell und kostengünstig lösen. Für Sie als Kfz-Betrieb heißt das: Der Gesetzgeber bürdet Ihnen neue Informationspflichten auf. Erfahren Sie, welche das sind und wie Sie diese erfüllen. |
Informationspflichten nach dem VSBG
Das VSBG setzt die sogenannte ADR-Richtlinie (Alternative Dispute Resolution) in deutsches Recht um, mit der die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Unternehmern aus Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen flächendeckend außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung zu stellen.
Wichtig | An diesem Verbraucherschlichtungsverfahren müssen Sie als Kfz-Betrieb nicht teilnehmen. Aber: Damit Verbraucher
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