· Fachbeitrag · Kfz-Finanzierung/Unternehmensführung
„Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ bringt neue Pflichten für Kfz-Betriebe bei Kfz-Finanzierung
von Rechtsanwalt Patrick Kaiser, LL.M., ZDK, Bonn
| Am 21. März 2016 ist das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Obwohl es der Name nicht vermuten lässt, wurden mit dem Gesetz auch Vorschriften zu allgemeinen Verbraucherdarlehensverträgen und Finanzierungshilfen geändert, die im Tagesgeschäft der Kfz-Betriebe eine wichtige Rolle spielen. Erfahren Sie, wie Sie die neuen Regeln in Ihrem Betrieb umsetzen. |
Die für Kfz-Betriebe relevanten Änderungen
Neues Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben nunmehr auch bei unentgeltlichen Darlehensverträgen und unentgeltlichen Finanzierungshilfen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Betroffen davon sind insbesondere Null-Prozent-Finanzierungen, die trotz aller Attraktivität finanzielle und oft längerfristige Verpflichtungen für den Verbraucher begründen. Das Widerrufsrecht und eine Kreditwürdigkeitsprüfung (siehe unten) sollen Verbraucher davor schützen, sich durch Teilzahlungsabreden zu Kaufgeschäften verleiten zu lassen, die zusammen mit anderen Verbindlichkeiten ihre finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigen.
PRAXISHINWEISE |
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