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GEZ-Gebühren für Vorführwagen: über Verfassungsbeschwerde noch nicht entschieden
| Die Verfassungsbeschwerde eines Reutlinger Autohauses gegen Rundfunkbeiträge für Vorführwagen ist nach wie vor am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig. Über diesen Fall hat das BVerfG, das am 18.07.2018 den Rundfunkbeitrag im Großen und Ganzen (nur nicht für Zweitwohnungen) für verfassungsgemäß erklärt hat, noch nicht entschieden. Die Hoffnung lebt also, dass das BVerfG bei den Vorführwagen ‒ wie beim Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung ‒ eine verfassungswidrige Doppelbelastung sieht. |
Weiterführender Hinweis
- Nachricht „GEZ-Gebühren für Vorführwagen: Autohaus legt Verfassungsbeschwerde ein“ → Abruf-Nr. 45222523
Quelle: ID 45418005