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  • 27.04.2021 · Nachricht · Kfz-Zulassung/Kfz-Versicherung

    OVG greift bei Missbrauch Roter Kennzeichen hart durch

    | Wieder hat ein Oberverwaltungsgericht (OVG) hart durchgegriffen: Bei missbräuchlicher Nutzung Roter Kennzeichen dürfen Behörden den sofortigen Vollzug des Widerrufs der Zuteilung anordnen. Der Widerspruch gegen die Maßnahme hat also keine aufschiebende Wirkung. Das entschied jetzt das OVG Bremen. |