· Fachbeitrag · Kfz-Zulassung/Kfz-Versicherung
Rote 06-Kennzeichen: Nicht in Fehlerfalle tappen
| Der Redaktion ist ein Vorgang bekannt geworden, bei dem ein Kfz-Betrieb Rote 06-Kennzeichen unzulässig gebraucht hat. Der Betrieb wird nun förmlich angehört. Denn die Zulassungsstelle beabsichtigt, ihm alle Roten Kennzeichen zu entziehen. Es ist anzunehmen, dass solche Verstöße mangels Unrechtsbewusstseins nicht selten sind, das Risiko also oft besteht. |
Die Ausgangslage: Das Fahrzeug war zugelassen
Das Autohaus hat mehrfach Fahrzeuge, die angemeldet waren, mit Roten Kennzeichen versehen. Zwei Alltagsbeispiele zeigen, wo die Fallen lauern.
|
Der auswärtige Kunde kauft am 06.02.2021 (Samstag) einen Gebrauchtwagen und bezahlt ihn. Er nimmt die Fahrzeugpapiere mit. Am 09.02.2021 (Dienstag) lässt er das Fahrzeug in seiner Behörde zu. Die Abholung ist für den 11.02.2021 (Donnerstag) vorgesehen. Probefahrt und der Weg zur Waschanlage erfolgen am 10.02.2021 (Mittwoch) mit dem Roten Kennzeichen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig