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  • 20.09.2018 · Nachricht · Kfz-Zulassung/Kfz-Versicherung

    Rote Kennzeichen: Entziehung ist bei Missbrauch ein „Muss“

    | Missbraucht der Inhaber rote 06-Kennzeichen, hat die Verwaltungsbehörde keinen Ermessenspielraum. Sie muss ihm die Kennzeichen entziehen, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Stade. |