· Fachbeitrag · Kfz-Zulassung/Kfz-Versicherung
Rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen sorgenfrei nutzen ‒ ein Überblick
von Syndikusanwalt Tobias Westphal, Martens & Prahl Versicherungskontor Gießen GmbH, Pohlheim
| In zahlreichen Kfz-Betrieben herrscht Unsicherheit darüber, ob und wie ein rotes bzw. Kurzzeitkennzeichen genutzt werden darf. Der folgende Beitrag sorgt für Klarheit. Er beschreibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz der Kennzeichen. Und er liefert tabellarisch aufgelistet die Praxissituationen, in denen Sie solche Kennzeichen einsetzen. |
Die Rahmenbedingungen
Um Licht ins Dunkel zu bringen, werfen wir einen Blick auf die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und auf die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen von außen sichtbar befestigen
Vollkasko-Versicherungsschutz besteht für nicht zugelassene Kfz bedingungsgemäß, wenn „...
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