· Nachricht · Kfz-Zulassung/Kfz-Versicherung
Seit 01.10.2017 mehr Fahrten mit Roten Kennzeichen erlaubt
| Anlässlich einer Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sowie für notwendige Fahrten zur Reparatur oder Wartung dürfen seit 01.10.2017 notwendige Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung mit Roten Kennzeichen durchgeführt werden (§ 16 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung). |
PRAXISHINWEIS | In vielen Kfz-Betrieben herrscht Unsicherheit darüber, ob und wie ein Rotes bzw. ein Kurzzeitkennzeichen genutzt werden darf. ASR hat daher eine Übersicht erstellt. Sie zeigt anhand typischer Situationen in Autohäusern und Kfz-Servicebetrieben, welche Fahrten mit einem Roten bzw. Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden dürfen. |
Weiterführender Hinweis
- Übersicht „Einsatz von Roten Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen in Kfz-Betrieben“ → Abruf-Nr. 44710919
Quelle: Ausgabe 11 / 2017 | Seite 3 | ID 44904587