· Fachbeitrag · Kommunikation mit dem Finanzamt
Autohaus-Inhaber aufgepasst: Jetzt kommt die Wirtschafts-Identifikationsnummer
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ‒ man liest und hört derzeit viel von ihr. Doch um was für eine Nummer handelt es sich genau? Wozu dient sie? Wie ist sie aufgebaut? Wann kommt sie? ASR klärt auf und liefert die für Autohäuser zentralen Informationen. |
Finanzämtern reicht die Steuernummer nicht mehr
Jede natürliche Person, jede juristische Person und jede Personenvereinigung ist eindeutig für das Besteuerungsverfahren zu identifizieren. Dazu dient den Finanzämtern bislang die Steuernummer. Bereits im Jahr 2003 hat der Gesetzgeber mit § 139c AO aber zusätzlich die W-IdNr. eingeführt. Auch sie hat das Ziel, jede wirtschaftlich tätige natürliche Person, jede juristische Person und jede Personenvereinigung eindeutig für das Besteuerungsverfahren zu identifizieren. Deshalb müssen Sie als Unternehmer künftig bei der Kommunikation mit dem Finanzamt in entsprechenden Dokumenten und Formularen ‒ neben ihrer Steuernummer ‒ ihre W-IdNr. angeben. Die W-IdNr. müssen auch Dritte, die Daten eines wirtschaftlich Tätigen an die Finanzbehörden übermitteln, angeben; also z. B. Ihr Steuerberater.
Wichtig | Weil es parallel für natürliche Personen auch noch die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) gibt, ermöglicht es die W-IdNr. den Finanzämtern zwischen wirtschaftlich tätigen Rechtssubjekten und privaten Steuerangelegenheiten zu unterscheiden. Das bedeutet auch: Andere IdNr. entfallen nicht. Somit haben Steuerzahler also bald bis zu vier steuerlich relevante Nummern, nämlich:
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