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    Feinstaubplakette kann bei der HU zum Fallstrick werden

    | Die Feinstaubplakette kann bei der HU zum Fallstrick werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie die falsche Farbe aufweist oder das falsche bzw. ein nicht lesbares Kennzeichen eingetragen ist. Darauf weist die Prüforganisation KÜS hin. |

     

    Laut KÜS-Mängelstatistik 2016 ist die Feinstaubplakette bei 2,1 Mio. HU insgesamt 54.513 mal bemängelt worden:

    • In 30.824 Fällen wurde beanstandet, dass das Kennzeichen auf der Plakette nicht zu lesen sei.
    • In 22.296 Fällen war ein falsches Kennzeichen auf der Plakette eingetragen.
    • 1.393 Feinstaubplaketten hatten die falsche Farbe.

     

    Wichtig | Eine fehlerhafte Plakette ist ein erheblicher Mangel bei der HU!

     

    PRAXISHINWEISE |

    • Eine Feinstaubplakette ist grundsätzlich keine Pflicht am Pkw. Ein Muss ist sie erst dann, wenn man mit dem Fahrzeug in Umweltzonen einfährt.
    • Es ist nicht zulässig, mit einer Plakette zu fahren, die einen anderen Kennzeicheneintrag als das zugehörige Fahrzeug aufweist. Einfachste Lösung: Die Plakette entfernen, da sie keine Pflicht ist. Mängelrisiko beseitigt! Die Aufkleber lassen sich sehr gut mit einem einfachen Ceranfeldschaber entfernen.
    • Will oder muss man allerdings wegen zu befahrender Umweltzonen mit Feinstaubplakette unterwegs sein, muss eine neue mit korrekter Kennzeichnung aufgeklebt werden. Dazu zählt auch die dem Abgasverhalten des Fahrzeugs entsprechende Farbe.
    • Weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass sie eine korrekte Feinstaubplakette für ihr Fahrzeug bei Ihnen in der Fachwerkstatt, bei den Zulassungsstellen oder bei den Prüfingenieuren der Prüforganisationen erwerben können.
     
    Quelle: ID 44799026