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  • 02.07.2014 · Fachbeitrag · Leasing

    Leasinggeber nicht umfassend über Fahrzeugdiebstahl informiert

    | Ein Kunde muss dem Leasinggeber nach einem angezeigten Diebstahl des Leasingfahrzeugs Schadenersatz leisten, wenn er es versäumt hat, ihn umfassend über den Diebstahl zu unterrichten, und der Leasinggeber deswegen den Schaden von der Kaskoversicherung nicht ersetzt bekommt. Das ist das Fazit einer Entscheidung des OLG Hamm. |