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  • 13.05.2020 · Nachricht · Liquidität/Unternehmensführung

    Bei Inanspruchnahme von Soforthilfe „Corona-Tagebuch“ führen

    | Wenn Sie für Ihr Autohaus bzw. Ihren Kfz-Servicebetrieb Leistungen aus den Soforthilfeprogrammen des Bundes und der Länder in Anspruch genommen haben, sollten Sie wissen: Die Zahlung ist zweckgebunden. Sie erfolgt ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Ob die Mittel zweckgebunden eingesetzt wurden, werden die Behörden später in Einzelfällen prüfen. Darauf sollten Sie sich vorbereiten – mit einem „Corona Tagebuch“. |