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Bundesregierung unternimmt neuen Vorstoß beim Bürokratieabbau: Fünf wichtige Punkte sind zur Entlastung geplant
| Das Bundeskabinett hat kürzlich die Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Auf dessen Basis wird das Bundesministerium der Justiz nun einen Gesetzesentwurf koordinieren. Vorgesehen sind u. a. folgende fünf für Autohäuser wichtige Neuerungen: |
- 1. Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.
- 2. Schriftformerfordernisse: Die elektronische Form soll im BGB die Regelform werden, umgekehrt soll die Schriftform nur noch als Ersatzform für die elektronische Form erhalten bleiben.
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