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  • · Nachfolge im Autohaus – Teil 2

    Wie Autohäuser Betriebsübergabe erfolgreich managen: Veräußerung an fremde Dritte

    Bild: © Midjourney

    von Dr. Werner Koller, freiberuflicher Unternehmer und Dozent zum Thema Nachhaltigkeitsmanagement

    Die Unternehmensnachfolge stellt viele Familienunternehmen im Automobilhandel vor große Herausforderungen. Das durchschnittliche Alter eines Gesellschafter-Geschäftsführers liegt mittlerweile bei knapp 55 Jahren. Mit Blick auf die notwendigen Investitionen in den nächsten Jahren fragt sich so mancher, ob man den eigenen Betrieb nicht besser veräußern sollte. ASR befasst sich in einer sechsteiligen Beitragsserie mit den wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Überlegungen dazu. Im zweiten Teil geht es um die Veräußerung an fremde Dritte.

    Unternehmenstransaktionen – was entscheidend ist

    Bei einem Verkauf des gesamten Betriebs werden vom Käufer meist alle Rechte und Verbindlichkeiten des Unternehmens, die Grundstücke und Bauten, die Maschinen und Anlagen, die Arbeitsverhältnisse, die Warenvorräte sowie der Kundenstamm aus dem laufenden Betrieb heraus mit dem Ziel der Fortführung (going concern) übernommen. Im Gegenzug bezahlt der Käufer einen vereinbarten Kaufpreis. Diese Grundstruktur gilt auch im Automobilhandel. Im Einzelfall unterscheiden sich die Details einer Unternehmenstransaktion jedoch erheblich voneinander.

     

    Zwei Aspekte spielen dabei eine entscheidende Rolle: Dies ist erstens die rechtliche Struktur der Unternehmensübernahme und zweitens die Größe des zum Verkauf stehenden Unternehmens. In rechtlicher Hinsicht ist es sinnvoll, zwischen zwei Grundarten der Transaktion zu unterscheiden: