· Nachhaltigkeitsbericht
Omnibus-Paket der EU-Kommission: Wer jetzt noch einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss

von Dr. Werner Koller, freiberuflicher Unternehmer und Dozent zum Thema Nachhaltigkeitsmanagement
| Die EU-Kommission hat am 26.02.2025 den Entwurf des ersten sog. Omnibus-Pakets zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Der Entwurf sieht weitreichende Anpassungen der regulatorischen Anforderungen vor, die mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) einhergehen. ASR stellt die Anpassungen vor und erläutert, was sie für Autohäuser bedeuten. |
Omnibus-Initiative will Bürokratieaufwand verringern
Die Omnibus-Initiative möchte die Berichtspflichten und damit den Bürokratieaufwand in der Europäischen Union deutlich verringern und so die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken. Der jetzt veröffentlichte Entwurf des ersten Omnibus-Pakets macht deutlich: Die Berichtspflichten im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung ändern sich stark. Die Änderungen sind relevant für alle Unternehmen, die in den bisherigen Anwenderkreis der Regulatorik fielen. Das betrifft etwa 400 Autohandelsgruppen in Deutschland.
Wichtig | Es handelt sich jedoch zunächst nur um einen Gesetzesentwurf, der vor Inkrafttreten ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss. Insofern sind alle folgenden Informationen vorläufig.
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