· Fachbeitrag · Personalmanagement
Altersteilzeit im Blockmodell: Ungewollte Unterschreitung des Mindestlohns zulässig
von FA für Arbeitsrecht Jörg Steinheimer, LIEB Rechtsanwälte, Nürnberg
| Der Umgang mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde fördert in der Praxis immer neue Fragen zutage. So zum Beispiel an der Schnittstelle „Mindestlohn und Arbeitszeitkonten“. Dazu möchte ein Leser wissen, ob der Mindestlohn in Altersteilzeitmodellen mit Freistellungsphase unterschritten werden darf. Die Antwort lautet im Grundsatz „Ja“. |
Frage: Ein Mitarbeiter soll in einem Halbzeitmodell in Altersteilzeit gehen. Er soll 18 Monate Vollzeit arbeiten und 50 Prozent des Lohns ausbezahlt bekommen (zuzüglich 20 Prozent Aufstockungsbetrag und Rentenversicherungsbeitrag auf Vollzeitlohn). Dann soll er für 18 Monate in die Freistellungsphase gehen und die angesparten Arbeitsstunden aufzehren. Aktuell verdient dieser Mitarbeiter 13,89 Euro brutto in der Stunde. Da der Mitarbeiter nicht jede Zeitlohnstunde ausbezahlt bekommt und somit rechnerisch unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro liegt, müssten laut Mindestlohngesetz (MiLoG) die ins Arbeitszeitkonto eingeflossenen Stunden innerhalb von 12 Monaten abgebaut werden. Das Altersteilzeitmodell sieht aber vor, dass die angesparten Stunden erst in 18 Monaten abgebaut werden. Uns stellen sich folgende Fragen:
- Wie lassen sich solche Altersteilzeit-Fälle mit dem MiLoG vereinbaren?
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