10.02.2017 · Fachbeitrag · Personalmanagement
Anwesenheitsprämie ist auf Mindestlohn anrechenbar
| Eine (tarifvertragliche) Anwesenheitsprämie, die zusätzlich zum Stundenlohn gezahlt und bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gekürzt wird, darf auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden. Das hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschieden. |
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