· Fachbeitrag · Personalmanagement
Arbeitsunfähigkeit und Quarantäne ‒ In welchen Fällen gibt es die Entschädigung nach dem IfSG?
von Dr. Jörg Puppe, Rechtsanwalt/Compliance Officer, Osborne Clarke
| Was gilt, wenn Arbeitnehmer eines Autohauses in Quarantäne, aber arbeitsfähig sind? Muss der Arbeitgeber eines Autohauses dann Lohnfortzahlung leisten? Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)? Diese Fragen hat ein Leser der Redaktion gestellt. ASR liefert die Antwort. |
Frage: Mehrere Mitarbeiter (aus den Bereichen Büro und Werkstatt) mussten sich in Quarantäne begeben, weil sie Kontakt mit einer an Corona erkrankten Person hatten. Die Corona-Tests der Mitarbeiter waren negativ. Meine Anträge auf Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG haben die Behörden abgelehnt. Zu Recht?
Antwort: U. E. hat die Behörde die Anträge zumindest im Hinblick auf die Kfz-Mechatroniker zu Unrecht abgelehnt. Bei den kaufmännischen Angestellten durfte die Behörde den Antrag aber wohl ablehnen ‒ vor allem dann, wenn Sie eine Home-Office-Vereinbarung abgeschlossen haben.
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