· Fachbeitrag · Personalmanagement
Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen anpassen
von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
| Verwenden Sie in einem Formulararbeitsvertrag eine Ausschlussklausel, wonach die Parteien Ansprüche binnen einer bestimmten Ausschlussfrist geltend machen müssen? Wenn ja, sollten Sie die Klausel dringend prüfen und an die aktuelle Rechtsprechung anpassen. |
Ansprüche wegen Haftung bei Vorsatz ausklammern
Sie dürfen die Haftung nicht abweichend vom Gesetz regeln. Dazu hat das BAG klargestellt: Auch umfassend formulierte arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln dürfen jedenfalls die Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus beschränken (BAG, Urteil vom 20.06.2013, Az. 8 AZR 280/12, Abruf-Nr. 132390).
Ansprüche auf Mindestlohn ausklammern
Wenn Sie in einen Arbeitsvertrag eine Ausschlussklausel aufnehmen, müssen Sie auch das Thema Mindestlohn beachten. Und zwar selbst dann, wenn Sie mehr als den Mindestlohn zahlen. In der Ausschlussklausel muss darauf hingewiesen sein, dass die Klausel Ansprüche auf Mindestlohn nicht erfasst. Sonst ist die gesamte Ausschlussklausel unwirksam. Das lehrt ein Urteil des LAG Hamburg (Urteil vom 20.02.2018, Az. 4 Sa 69/17, Abruf-Nr. 201606).
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