15.06.2015 · Fachbeitrag · Personalmanagement
Dauer der Elternzeit bei fehlendem schriftlichen Antrag
| Die Dauer einer Elternzeit kann nur schriftlich wirksam beantragt werden. Ohne schriftlichen Antrag besteht kein schützenswertes Vertrauen des Arbeitgebers auf eine Fortführung der Elternzeit bis zum Ablauf der höchstmöglichen Dauer von drei Jahren, entschied das LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 20.10.2014, Az. 2 Sa 114/14, Abruf-Nr. 175318 , rechtskräftig). |
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