07.02.2019 · Nachricht · Personalmanagement
Drittes Geschlecht in Stellenanzeigen angeben
| Seit 01.01.2019 gibt es mit „divers“ (d) ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister. Es gilt für Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zugehörig fühlen. Denn niemand soll wegen seines Geschlechts diskriminiert werden. Tragen Sie dem im Unternehmensalltag, insbesondere in Ihren Stellenanzeigen Rechnung. |
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