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  • 22.11.2018 · Fachbeitrag · Personalmanagement

    EuGH klärt 2 wichtige Fragen zum Verfall von Urlaubsansprüchen Ihrer Mitarbeiter

    | Der EuGH hat 2 praxisrelevante Fragen zum Urlaubsanspruch geklärt: Erstens: Urlaubsansprüche verfallen nicht automatisch, nur weil Ihr Mitarbeiter keinen Urlaub beantragt hat. Zweitens: Ein Urlaubsanspruch kann vererbt werden. Als Arbeitgeber müssen Sie umdenken und handeln. |