· Fachbeitrag · Personalmanagement
Frage nach Schwangerschaft bei Schwangerschaftsvertretung
| Als Arbeitgeber dürfen Sie bei der Einstellung eine Bewerberin nicht fragen, ob Sie schwanger ist. Dies gilt nach Ansicht des LAG Köln selbst dann, wenn Sie die Frau als Schwangerschaftsvertretung befristet einstellen wollen ( LAG Köln, Urteil vom 11.10.2012, Az. 6 Sa 641/12 ; Abruf-Nr. 130176 ). |
PRAXISHINWEISE |
|
Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 5 | ID 42706771