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  • · Fachbeitrag · Personalmanagement

    Frage nach Schwangerschaft bei Schwangerschaftsvertretung

    | Als Arbeitgeber dürfen Sie bei der Einstellung eine Bewerberin nicht fragen, ob Sie schwanger ist. Dies gilt nach Ansicht des LAG Köln selbst dann, wenn Sie die Frau als Schwangerschaftsvertretung befristet einstellen wollen ( LAG Köln, Urteil vom 11.10.2012, Az. 6 Sa 641/12 ; Abruf-Nr. 130176 ). |

     

    PRAXISHINWEISE |  

    • Die Frage nach dem Bestehen einer Schwangerschaft ist unzulässig. Die Bewerberin darf lügen. Und Sie können deswegen das Arbeitsverhältnis weder anfechten noch kündigen.
    • Im Beitrag „Mehr über einen Bewerber erfahren - Zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch“ (ASR 4/2012, Seite 16) finden Sie eine umfangreiche Checkliste zur Zulässigkeit potenzieller Fragen im Vorstellungsgespräch.
     
    Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 5 | ID 42706771