· Fachbeitrag · Personalmanagement
Haftungsfalle Burn-out vermeiden: Führen Sie eine psychische Gefährdungsbeurteilung durch
von Marion Rosenkranz, Rechtsanwältin, Consultant, Auditorin für psychische Gefährdungsbeurteilung, Team Connex AG, Altdorf
| Das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) verpflichtet Sie, jeden Arbeitsplatz im Hinblick auf sein Gefährdungspotenzial für die Psyche des Mitarbeiters zu beurteilen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, sitzt auf einer haftungsrechtlichen und finanziellen Zeitbombe (siehe ASR 11/2016, Seite 16 ). Entgehen Sie der Haftungsfalle. Führen Sie eine psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) an Ihren Arbeitsplätzen durch, ermitteln Sie die Belastungsfaktoren und bauen Sie diese ab. |
Geeignete Verfahren für die PGB in Ihrem Kfz-Betrieb?
Für die PGB gibt es eine Vielzahl an Instrumenten und Verfahren. Bei der Auswahl lässt Ihnen der Gesetzgeber einen großen Spielraum. Sie solltem jedoch darauf achten, dass das Verfahren
- den gesetzlichen Anforderungen genügt,
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