01.10.2018 · Nachricht · Personalmanagement
Kein Elterngeldverlust durch Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld
| Anlassbezogene oder einmalige Zahlungen wie eine Heiratsbeihilfe oder Weihnachtsgeld reduzieren das Elterngeld nicht. Das gilt selbst dann, wenn Sie als Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn vornehmen, sondern das Einkommen während des Elterngeldbezugs pauschal versteuern. Dies hat das BSG entschieden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig