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  • 21.02.2023 · Nachricht · Personalmanagement

    Kündigungsfrist in der Probezeit: Auf klare Regelungen achten

    | Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 3 BGB ohne weitere Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Das gilt aber nur, wenn die Gestaltung im Arbeitsvertrag eindeutig ist, wie ein Urteil des LAG Thüringen zeigt. |