· Fachbeitrag · Personalmanagement
Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Elternteilzeit
| Geht ein Mitarbeiter während des Jahres für ein paar Monate in Elternzeit, sind Sie berechtigt, den Erholungsurlaub des Mitarbeiters für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Das hat das BAG bestätigt. |
Im Urteilsfall war der Arbeitnehmer vom 16. August bis 15. Oktober 2008 (zwei Monate) in Elternzeit. Weil aber nur der September als voller Kalendermonat zählt, durfte der Arbeitgeber den Anspruch auf den Jahresurlaub nur um ein Zwölftel kürzen (BAG, Urteil vom 17.5.2011, Az: 9 AZR 197/10; Abruf-Nr. 112620).
Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 5 | ID 28718540