· Fachbeitrag · Personalmanagement
Mindestlohn: So minimieren Sie Ihre Auftraggeberhaftung im Autohaus und Kfz-Betrieb
| Die Frage eines „ASR“-Lesers zeigt: Die Kfz-Branche ist vom „Mindestlohn“ möglicherweise stärker betroffen als angenommen. Denn jeder Kfz-Betrieb haftet als Auftraggeber dafür, dass Unternehmen (und sogar deren Subunternehmer oder Verleihfirmen), von denen er bestimmte Dienst- oder Werkleistungen empfängt, ihrerseits den Mindestlohn zahlen. Der folgende Beitrag beantwortet daher die Fragen, wie weit die Auftraggeberhaftung reicht, um welche Leistungen es sich handelt, wie sich ein Autohaus bzw. Kfz-Betrieb am besten absichert. |
von Rechtsanwältin Angela Schilling, BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
Frage: Im Zuge unserer Auftraggeberhaftung habe ich mittlerweile einige Dienstleister angeschrieben, die mir bestätigen sollen, dass in ihrem Betrieb 8,50 Euro bezahlt werden. Diese Bestätigung kommt sehr zögerlich zurück. Ich habe allerdings nur Dienstleister angeschrieben, die uns Lohnarbeit in Rechnung stellen. Aber wie ist es mit reinen Warenlieferanten oder Speditionen? Müssen auch solche Firmen eine Bestätigung erstellen?
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