· Fachbeitrag · Personalmanagement
Neu in der bAV: Der Arbeitgeberzuschuss wird jetzt auch bei alten Entgeltumwandlungen fällig
| In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hat sich zum Jahreswechsel 2022 ein wichtiges Detail geändert. Ist die bAV über eine Entgeltumwandlung finanziert und haben Sie sich so Arbeitgeberbeträge zur Sozialversicherung erspart, müssen Sie diese Ersparnisse in Form eines Zuschusses an die jeweilige Versorgungseinrichtung weiterleiten. Und zwar gilt das seit dem 01.01.2022 auch für solche Entgeltumwandlungen, die Sie mit Mitarbeitern vor dem 01.01.2019 vereinbart haben. ASR bringt Sie nachfolgend auf den Stand der Dinge. |
So können Beiträge in die bAV finanziert werden
Die Beiträge in die bAV können über drei verschiedene Modelle finanziert werden:
- 1. Sie spendieren die Beitragszahlungen zusätzlich zum Gehalt des Mitarbeiters (arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig