· Fachbeitrag · Personalmanagement
Qualifizierte Auszubildende mit steuergünstigen Fahrtkostenzuschüssen locken
von Dipl.-Kfm. Alexander Ficht, Steuerberater, Rentenberater, und Diplom-Finanzwirt (FH) Markus Rossbach, Steuerberater
| Im Wettlauf um qualifizierte Auszubildende wird derjenige Kfz-Betrieb in Zukunft häufiger die Nase vorn haben, dem es gelingt, sich als attraktiver Arbeitgeber in den Köpfen potenzieller Kandidaten festzusetzen. Empfehlungs-Marketing über Soziale Medien wie Faceboook, Twitter oder XING wird dabei ein Instrument sein. Aber auch handfeste finanzielle Vorteile, wie zum Beispiel „Zuschüsse“, mit denen Sie sich an den hohen Kraftstoffkosten vieler Auszubildenden für Fahrten zum Betrieb oder zur Berufsschule beteiligen, werden Ihren Betrieb in einem guten Licht erscheinen lassen. |
Pauschalbesteuerung der Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte
Als Arbeitgeber können Sie einem Auszubildenden Zuschüsse zu seinen Fahrten zwischen seiner Wohnung und Ihrem Kfz-Betrieb (Arbeitsstätte) zahlen und diese nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG pauschal versteuern. Zwei Dinge gilt es aber zu beachten:
- 1. Die Zuschüsse müssen Sie zusätzlich zur ohnehin geschuldeten Ausbildungsvergütung zahlen.
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