· Fachbeitrag · Personalmanagement
So gehen Sie mit leistungsschwachen Mitarbeitern richtig um!
von Katharina Müller, LL.M. oec. Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Osborne Clarke, Köln
| Der Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern (Neudeutsch: „Low-Performer“) stellt Sie als Arbeitgeber vor erhebliche Herausforderungen. Was so einfach erscheint - ein Mitarbeiter leistet schlecht, und Sie mahnen ihn ab oder beenden das Arbeitsverhältnis -, ist in der Praxis nicht ohne Weiteres möglich. Erfahren Sie, was Sie tun müsssen, bevor Sie zum „letzten Mittel“ greifen, und warum es in der Regel besser ist, präventiv tätig zu werden. |
Was heißt überhaupt „Low-Performer“?
Ein „Low-Performer“ ist ein Mitarbeiter, der seine Arbeitsleistung dauerhaft schlecht erbringt. Das kann ein Servicemitarbeiter sein, der Kunden stets unfreundlich behandelt, ein Werkstattmitarbeiter, der häufig Fehler macht oder ein Verkäufer, der zu wenig Fahrzeuge verkauft. Solche Mitarbeiter liefern qualitativ oder quantitativ schlechtere Arbeitsergebnisse als andere ab:
- Qualitativ: Die Arbeitsleistung entspricht nicht der geschuldeten Güte - ist also mangelhaft.
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