18.03.2016 · Fachbeitrag · Personalmanagement
Unerlaubte Internet-Nutzung rechtfertigt fristlose Kündigung
| Besteht der Verdacht, dass ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit auch für privates Internet-Surfen nutzt, dürfen Sie als Arbeitgeber den Browserverlauf des Computers ohne Zustimmung des Mitarbeiters kontrollieren und ihm ggf. fristlos kündigen. Dies hat das LAG Berlin-Brandenburg betont. |
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