· Fachbeitrag · Personalmanagement
Urlaubsverfall bei Krankheit des Mitarbeiters - So blicken Sie wieder durch!
von Katharina Müller, LL.M oec., Rechtsanwältin, Osborne Clarke, Köln
| Immer wieder ist in der Presse zu lesen, dass „Urlaub bei Krankheit des Arbeitnehmers nicht mehr verfallen kann“. Aber was bedeutet das, insbesondere im Zusammenhang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten? Unter welchen Voraussetzungen hat Ihr Mitarbeiter keinen durchsetzbaren Anspruch (mehr) auf bezahlten Jahresurlaub? Der folgende Beitrag schlägt eine Schneise durch den unübersichtlichen Rechtsprechungsdschungel und verschafft Ihnen wieder den Durchblick. |
Bis 2009 war die Sache klar
Die Rechtslage nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und der Rechtsprechung des BAG bis ins Jahr 2009 lässt sich wie folgt kurz zusammenfassen:
- Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage berechnet auf einer Sechs-Tage-Woche. Arbeitnehmer, die fünf Arbeitstage pro Woche arbeiten, haben also Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen (24 : 6 x 5).
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