· Fachbeitrag · Provisionen
Finanzierungsbank zahlt Provision an Verkäufer ‒ Autohaus kann Herausgabeanspruch haben
| Verkäufer in Autohäusern erhalten teilweise Provisionen von Banken, wenn sie Finanzierungsgeschäfte vermitteln. Aber wem stehen in solchen Fällen die Provisionszahlungen zu? Dem Autohaus oder dem Verkäufer? Das hängt u. a. von den Verträgen ab. Das LAG Rheinland-Pfalz hat einen konkreten Fall zugunsten eines Autohauses entschieden. |
Provisionsmodell mit zwei Zahlungsarten
Der Angestellte eines Autohauses war als „Verkaufsberater“ tätig. Dabei war er insbesondere auch dafür zuständig, Kundenfinanzierungen für Autokäufer zu vermitteln. Die Finanzierung erfolgte nahezu ausschließlich über eine einzige Bank. Diese gewährte für die vermittelten Finanzierungsgeschäfte verschiedene Provisionen:
- Zum einen erhielt das Autohaus selbst Provisionen ‒ etwa für Zinserträge bzw. Zinsvorteile. Hiervon zahlte es 30 Prozent an den Arbeitnehmer.
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