· Fachbeitrag · Risikomanagement
Notfallordner für das Autohaus (Teil 3): Das Testament für den Autohaus-Inhaber
von Andrej Pletter, Rechtsanwalt und Notar, Buchholz in der Nordheide
| Viele Inhaber von Autohäusern haben für den existenzbedrohenden Notfall, dass Ihnen etwas passiert, nicht vorgesorgt. Absolutes worst-case-Szenario: Sie versterben unerwartet, die Autohaus-Nachfolge ist ungeregelt. Das können Sie mit einem Testament vermeiden. ASR zeigt im dritten Teil der Beitragsserie, worauf es beim Thema Unternehmer-Testament zu achten gilt und warum es in den Notfallordner gehört. |
Autohaus-Inhaber muss Nachfolge regeln
An den eigenen Tod denkt niemand gerne. Als Unternehmer müssen Sie aber vorsorgen, damit Ihr Autohaus im Falle des Falles weiterhin marktfähig ist. Denn: Die gesetzliche Erbfolge ist meist nicht die geeignete Grundlage für die Fortführung Ihres Autohauses. Darum sollten Sie in einem Testament Ihre Nachfolge regeln.
In einem Unternehmer-Testament spielen im Vergleich zu einem herkömmlichen Testament
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