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  • · Nachricht · Schadenersatz

    Fehlender Hinweis auf Einschaltung der Zündung in der Waschstraße bei Automatik-Kfz

    | Der Betreiber einer Waschstraße haftet für Schäden am Fahrzeug, wenn er bei automatikbetriebenen Fahrzeugen neueren Typs (im Urteilsfall vor dem AG München ein BMW X 3) nicht darauf hinweist, dass die Zündung zur Verhinderung der Parksperre eingeschaltet sein muss. |

     

    Hintergrund | Laut dem vom Gericht beauftragten Sachverständigen greife bei moderneren automatikgetriebenen Fahrzeugen bei ausgeschalteter Zündung eine Parksperre. Diese sei im Zusammenwirken mit der Sicherheitsrolle und einem für den Radstand zu kurzen Rollenabstand zum Herausheben aus der Schlepprolle geeignet, wenn zu diesem Zeitpunkt die Parksperre, etwa durch Betätigung der Zündung, wieder aufgehoben würde. Waschstraßen seien wie hier oft noch nicht auf die immer länger werdenden Radabstände neuerer Fahrzeugtypen eingestellt.

     

    Der BMW X 3 wurde während des Waschvorgangs 2-mal aus der Schleppkette gehoben, stand danach schräg in der Waschstraße und ist mit dem rechten Kotflügel an eine Säule gestoßen. Es entstand ein Gesamtschaden (Reparatur-, Gutachten- und Anwaltskosten) von rund 3.000 Euro (AG München, Urteil vom 06.09.2018, Az. 213 C 9522/16, nicht rechtskräftig).

     

    Quelle: Pressemitteilung des AG München vom 14.09.2018

    Quelle: ID 45496963