· Fachbeitrag · Sonderzahlungen
Unter diesen Voraussetzungen ist Weihnachtsgeld verpflichtend zu zahlen
von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
| Weihnachtsgeld müssen Sie als Arbeitgeber nicht grundsätzlich zahlen, sondern nur dann, wenn Sie sich dazu im Arbeitsvertrag ausdrücklich verpflichtet haben. Ausnahmsweise kann der Mitarbeiter jedoch einen Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld haben, sofern Ihr vorheriges Verhalten bei dem Mitarbeiter einen berechtigen Vertrauenstatbestand begründet hat. Das LAG Baden-Württemberg hat aktuell einen Weihnachtsgeld-Fall entschieden. ASR stellt Ihnen diesen vor und erläutert, worauf Sie beim Weihnachtsgeld achten müssen. |
Streit um die Zahlung von Weihnachtsgeld
Im Urteilsfall war der Mitarbeiter seit 2003 in einem Betrieb beschäftigt, der insgesamt sieben Mitarbeiter hat. Der Betrieb hat ihm seit Beginn seiner Beschäftigung im Jahr 2003 jeweils mit dem Lohnlauf November des laufenden Kalenderjahres ein Weihnachtsgeld ohne weitere Erklärungen gezahlt, zuletzt 2017, da aber mit dem Vermerk in der Lohnabrechnung „freiw.“
Seit dem 18.12.2017 ist der Arbeitnehmer durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Er verlangt die Zahlung von Weihnachtsgeld für die Jahre 2018, 2019 und 2020.
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