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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Insolvenzgeldumlage steigt 2012 von 0 auf 0,04 Prozent

    | Arbeitgeber müssen 2012 wieder eine Insolvenzgeldumlage als Anlage U3 mit dem Gesamtversicherungsbeitrag an die Einzugsstellen (Krankenkasse) abführen. Denn die Insolvenzgeldumlage steigt von 0 Prozent im Jahr 2011 auf 0,04 Prozent im Jahr 2012 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2012; Abruf-Nr. 113945 ). |

    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 5 | ID 30641400