· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Insolvenzgeldumlage steigt 2012 von 0 auf 0,04 Prozent
| Arbeitgeber müssen 2012 wieder eine Insolvenzgeldumlage als Anlage U3 mit dem Gesamtversicherungsbeitrag an die Einzugsstellen (Krankenkasse) abführen. Denn die Insolvenzgeldumlage steigt von 0 Prozent im Jahr 2011 auf 0,04 Prozent im Jahr 2012 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2012; Abruf-Nr. 113945 ). |
Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 5 | ID 30641400