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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Neuer Termin zur Abgabe der Jahresmeldung ist der 15. Februar

    | Als Arbeitgeber müssen Sie in diesem Jahr erstmals die Jahresmeldung mit dem Zeitraum der Beschäftigung im vergangenen Jahr und der Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts bis spätestens zum 15. Februar der Rentenversicherung melden. Der bisherige Abgabetermin (15. April) wurde um zwei Monate vorverlegt. |

     

    Hintergrund | Die Änderung erfolgte im Zusammenhang mit der Integration der Unfallversicherungsmeldungen in das Meldeverfahren (Artikel 16 Abs. 5 Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze [BUK-Neuorganisationsgesetz]).

    Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 5 | ID 42488404