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Regentief „Bernd“ und die Folgen: Stellen Sie ASR Ihre Fragen
| Die von Regentief Bernd hervorgerufene Hochwasserkatastrophe hat vielen Bürgern unsägliches Leid beschert, auch Autohäuser sind betroffen. Ein ASR-Leser fragt z. B.: „In unserem Kfz-Reparaturbetrieb ist es aufgrund der massiven Überschwemmungen zum Untergang mehrerer unfallbeschädigter Fahrzeuge (wirtschaftlicher Totalschaden) gekommen, sodass sich die Frage stellt, wer für den Schaden aufkommen muss“. ASR wird darauf in der September-Ausgabe auf diese Frage eingehen. |
Die Hochwasserkatastrophe hat in betroffenen Betrieben sicher noch andere Fragen aufgeworfen. Schildern Sie die Ihre der ASR-Redaktion (asr@iww.de). Wir gehen in der Berichterstattung gerne darauf ein.
PRAXISTIPP | In punkto Steuern haben die Finanzverwaltungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz schnell reagiert und am 16.07.2021 steuerliche Entlastungsmaßnahmen bekannt gegeben. Weitgehend gleichlautenden Katastrophenerlasse (FinMin NRW → Abruf-Nr. 223576; FinMin Rheinland-Pfalz → Abruf-Nr. 223577; FinMin Bayern → Abruf-Nr. 223616) betreffen u. a. die Gewährung von Stundungsmaßnahmen, die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen, den Nachweis des Verlusts von Buchführungsunterlagen sowie Vergünstigungen bei Ertrag-, Grund- und Gewerbesteuer. Für Sie besonders wichtig erscheint der Hinweis zum Verlust von Buchführungsunterlagen. Sind durch das Schadensereignis Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, so sind hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen zu ziehen. Betroffene sollten die Vernichtung bzw. den Verlust nur zeitnah dokumentieren und soweit wie möglich nachweisen oder glaubhaft machen. |